KÖLNER AUFZUGSWÄRTER

Wir sorgen für mehr Sicherheit.

KÖLNER AUFZUGSWÄRTER

Wir sorgen für mehr Sicherheit.

Aufzugsanlagen müssen regelmäßig kontrolliert und beaufsichtigt werden. Dazu müssen Sie als Betreiber für Ihre Aufzüge eine „beauftragte Person“ (früher Aufzugswärter genannt) vorweisen. Doch wer soll es machen?
Ganz einfach: Wir machen das für Sie.

Auf die Schnelle

Aufzugs-
wärter

Was unsere beauftragte Person für Sie tut

Aufzugs-
wärter

Was unsere beauftragte Person für Sie tut

Betreiber-
pflichten

Wozu Sie als Fahrstuhl-Betreiber verpflichtet sind

Betreiber-
pflichten

Wozu Sie als Fahrstuhl-Betreiber verpflichtet sind

Personen-
befreiung

Wie Sie eingeschlossene Personen richtig befreien

Personen-
befreiung

Wie Sie eingeschlossene Personen richtig befreien

Notfall-
plan

Wie Sie im Fall der Fälle vorgehen sollten

Wer eine Aufzugsanlage betreibt, der hat sie regelmäßig einer

Inaugenscheinnahme & Funktionskontrolle

Inaugenscheinnahme
& Funktionskontrolle

zu unterziehen. Das steht als Pflicht so in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die bereits seit 2015 für Aufzüge gilt, unter § 4 Absatz 5 Satz 3. Vielen Betreibern fällt es schwer, eine dafür geeignete Person zu finden. Zum Glück gibt es für sie jetzt den Kölner Aufzugswärter. Er hat garantiert die richtige, professionelle beauftragte Person für Sie parat.

Ihre Vorteile als Betreiber

1.

Betreiberpflichten erfüllt

2.

Aufzug sicher zu fairen Kosten

3.

Haftungsrisiko minimiert

4.

Mängel frühzeitig erkannt

Aufzugswärter Köln

Wir bieten den Service »Aufzugswärter« in Köln und im Großraum Köln:

Wir bieten den Service »Aufzugswärter« in Köln und im Großraum Köln:

Die „beauftragte Person“, wie der ehemalige Aufzugswärter heute offiziell heißt, muss verschiedene Anforderungen erfüllen. Sie sind in den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ TRBS 3121 und TRBS 2181 genau beschrieben. Übrigens finden Sie unter diesen Links zur Bundesanstalt für Arbeitschutz und Arbeitsmedizin auch immer aktuelle Änderungen und Ergänzungen.

Die vorgeschriebenen Aufgaben des Aufzugswärters bestehen laut Gesetz u.a. in einer regelmäßigen Begehung und Prüfung der Aufzugsanlage gemäß TÜV-Checkliste. Außerdem hat er etwaige Mängel am Lift oder Fahrstuhl zu melden. Damit eine beauftragte Person Ihre Pflichten als Betreiber einer Aufzugsanlage erfüllen kann, muss diese Aufsicht an einer Schulung teilnehmen, die alle zwei Jahre wiederholt werden muss. Solche Schulungen zum Aufzugswärter bieten etwa die Akademien von TÜV Nord und TÜV Süd, aber auch z.B. Verbände wie der VFA Interlift oder die VmA an.
Gar nicht so einfach also, geeignete Personen für diese Aufgaben, für diesen Auftrag und für Ihre Aufzüge zu finden. Genau für diese Betreiber bieten wir den Service »Aufzugswärter« an. Nutzen Sie unser Angebot und Sie ersparen sich ganz bestimmt die Suche, Ausbildung und hohen Kosten eigener Angestellter. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.